Präventionskurse
§20 SGB V Präventionsgesetz - Dein Weg zur Kursleitung in der Primärprävention
Werde zertifizierte:r Kursleiter:in für Präventionskurse nach dem Präventionsgesetz
Als Physiotherapeut:in, Osteopath:in oder Angehörige:r anderer Gesundheitsberufe eröffnen sich dir mit dem §20 SGB V Präventionsgesetz neue berufliche Perspektiven. Unser Bildungsinstitut qualifiziert dich gezielt für die Tätigkeit als Kursleiter:in für krankenkassenfinanzierte Präventionskurse.
Was ist das §20 SGB V Präventionsgesetz?
Das Präventionsgesetz §20 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen dazu, Maßnahmen der Primärprävention und Gesundheitsförderung zu unterstützen. Seit 2015 haben Versicherte einen Anspruch auf Förderung von Präventionskursen, die von qualifizierten Kursleittungen durchgeführt werden.
Zentrale Bedeutung für Gesundheitsfachkräfte:
- Erweiterte Tätigkeitsfelder in der Prävention
- Zusätzliche Einnahmequellen durch Kursangebote
- Beitrag zur Volksgesundheit durch präventive Maßnahmen
- Professionelle Weiterentwicklung im Gesundheitswesen
Handlungsfelder des Präventionsgesetzes
Das Präventionsgesetz umfasst vier zentrale Handlungsfelder, in denen du als qualifizierte Fachkraft tätig werden kannst:
1. Bewegungsgewohnheiten
- Reduzierung von Bewegungsmangel
- Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken
- Förderung von Herz-Kreislauf-Gesundheit
- Stärkung der Muskulatur und Beweglichkeit
2. Ernährung
- Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
- Vermeidung und Reduktion von Übergewicht
- Förderung gesunder Essgewohnheiten
- Aufklärung über ausgewogene Ernährung
3. Stressmanagement
- Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
- Entspannungsverfahren und Stressreduzierung
- Psychosoziale Gesundheitsförderung
- Resilienz-Training
4. Suchtmittelkonsum
- Förderung des Nichtrauchens
- Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol
- Präventive Aufklärung über Suchtrisiken
- Verhaltensänderung bei Suchtmitteln
Voraussetzungen für die Kursleitung nach §20 SGB V
Um als Kursleiter:in für Präventionskurse tätig werden zu können, musst du sowohl Grundqualifikationen als auch Zusatzqualifikationen nachweisen.
Grundqualifikation für Gesundheitsfachkräfte
Bitte informiere dich vorab, welche Grundqualifikation du für die jeweiligen Handlungsfelder mitbringen musst (beispielsweise staatliche anerkannte Ausbildungen in Gesundheitsberufen, entsprechende Urkunden und eventuelle Nachweise über praktische Tätigkeiten).Zusatzqualifikation: Fachspezifische Weiterbildung
Zusätzlich zur Grundqualifikation benötigst du eine fachspezifische Qualifikation im jeweiligen Präventionsbereich.
Je nach o.g. Handlungsfeld können die Vorgaben zur Anzahl der Unterrichtseinheiten variieren. Notwendig sind zudem:
- Einweisung in standardisierte Kurskonzepte
- Nachweis praktischer Kompetenz in der Kursleitung
- Zertifikat einer anerkannten Bildungseinrichtung
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ist seit 2014 die zentrale Anlaufstelle für die Zertifizierung von Präventionskursen und Kursleitungen. Eine (Teil-)Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist immer dann für die Teilnehmenden an deinen Kursen möglich, wenn der Präventionskurs durch die Zentrale Prüfstelle Prävention anerkannt wurde.
Verfahren der ZPP-Zertifizierung
- Vorteile der zentralen Prüfung:
- Einmalige, bundesweite Prüfung
- Kostenfreie Zertifizierung
- Anerkennung durch alle gesetzlichen Krankenkassen - viele private Krankenkassen beteiligen sich ebenfalls an der Kostenerstattung
- Drei Jahre Gültigkeit der Zertifizierung
- Zertifikat mit dem Siegel "Deutscher Standard Prävention"
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Grundqualifikation
- Zertifikat der fachspezifischen Zusatzqualifikation
- Kurskonzept oder Einweisung in standardisiertes Verfahren
- Nachweis praktischer Erfahrung (abhängig von deiner Grundqualifkation)
- Teilnahmebestätigung an anerkannten Weiterbildungen
Beliebte Präventionskurse für Gesundheitsfachkräfte
Als qualifizierte Fachkraft kannst du in verschiedenen Präventionsbereichen tätig werden:
Bewegungsprogramme
- Rückenschule und Rückenfit-Training
- Funktionelles Krafttraining
- Beckenbodengymnastik
- Sturzprävention für Senioren
- Aqua-Fitness Programme
Entspannung und Stressmanagement
- Autogenes Training
- Progressive Muskelentspannung
- Stressbewältigungskurse
- Yoga-Programme
- Qigong und Tai Chi
Spezielle Zielgruppen
- Präventionskurse für Schwangere
- Rückbildungskurse
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Kurse für chronisch Kranke
- Präventionsprogramme für Kinder
Deine Karrierechancen als Präventionskursleiter:in
Berufliche Perspektiven
- Selbstständige Tätigkeit: Aufbau eigener Kursprogramme
- Angestellte Position: Präventionskurse in Fitnessstudios, Gesundheitszentren
- Praxiserweiterung: Zusätzliches Standbein in der eigenen Praxis
- Betriebliche Gesundheitsförderung: Kurse in Unternehmen
Verdienstmöglichkeiten
- Kursgebühren pro Serie zwischen 80-150 Euro pro Teilnehmer
- Gruppenkurse mit 8-16 Teilnehmenden
- Regelmäßige Kursserien über 8-12 Wochen
- Zusätzliche Einnahmen neben der Haupttätigkeit
Qualitätssicherung und Leitfaden Prävention
Der Leitfaden Prävention legt die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention fest. Dieser wird regelmäßig aktualisiert und definiert die Standards für:
- Inhaltliche Anforderungen an Präventionskurse
- Qualifikationsanforderungen für Kursleiter:innen
- Methodische Durchführung von Kursen
- Dokumentation und Evaluation
Unsere Weiterbildungsangebote für §20 SGB V
Unser Bildungsinstitut bietet dir maßgeschneiderte Weiterbildungen, die exakt auf die Anforderungen des Präventionsgesetzes zugeschnitten sind:
Warum unsere Weiterbildungen?
- ZPP-konforme Inhalte: Alle Kurse entsprechen den aktuellen Leitfaden-Kriterien
- Praxisorientiert: Direkter Bezug zur Kurstätigkeit
- Erfahrene Präventionsfachkräfte: Erfahrene Präventionsfachkräfte als Referent:innen
- Kleine Gruppen: Intensive Betreuung und praktische Übungen
- Flexible Termine an unseren Standorten deutschlandweit: Wochenend- und Abendtermine für Berufstätige
Zertifizierung unserer Weiterbildungen
Unsere Weiterbildungen zum/zur Kursleiter:in für verschiedene Präventionsverfahren entsprechen den im Leitfaden für Prävention genannten Kriterien. Eine Anerkennung der Krankenkassen nach §20 Abs. 1 SGB V kannst du erhalten, wenn du die von den Krankenkassen anerkannte Grundqualifikation nachweisen kannst.
Wichtiger Hinweis: Bitte bringe deine Grundqualifikation bei der ZPP vor Kursbeginn in Erfahrung, um sicherzustellen, dass du alle Voraussetzungen für die Zertifizierung erfüllst.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die ZPP-Zertifizierung? Die Bearbeitungszeit bei der ZPP beträgt in der Regel 4-6 Wochen nach Einreichung vollständiger Unterlagen.
Was kostet die ZPP-Prüfung? Die Prüfung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention ist vollständig kostenfrei.
Kann ich mehrere Präventionsbereiche anbieten? Ja, du kannst dich für verschiedene Handlungsfelder qualifizieren und zertifizieren lassen.
Wie oft muss ich mich und meine re-zertifizieren? Die Zertifizierung als Kursleitung für ein spezifisches Handlungsfeld musst du nur einmal einreichen. Deine Kurskonzepte sind in der Regel für drei Jahre zertifiziert. Danach ist eine erneute Prüfung der Kurskonzepte erforderlich.
Weiterführende Links
Unsere Weiterbildungsangebote für Gesundheitsfachkräfte
Zentrale Prüfstelle Prävention
GKV-Spitzenverband Leitfaden Prävention